Reines pflanzliches Eiweiß Vegefine (1 kg)
Beschreibung
Reines pflanzliches Eiweiß Vegefine (Kg 1)
Klärmittel ausschließlich auf Basis von pflanzliches Eiweiß (Patatin).
Eignet sich im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anwendung in der Kellerwirtschaft zur Bereitung von Erzeugnissen, die unmittelbar zum Verzehr bestimmt sind. Nicht-allergen. Entspricht der Verordnung (EU) 2019/934.
Spezifikation und önologische anwendungen
VEGEFINE® besteht zu 100% aus Patatin (pflanzliches Eiweiß). Dank der physikalisch-chemischen Eigenschaften dieser Proteine gewährleistet VEGEFINE® eine effiziente Schönung von Most und Wein, was außerdem zu einem kompakt abgesetzten Geläger führt. Mit VEGEFINE®, einer nicht-allergenen Formulierung, die in der Bio-Weinbereitung eingesetzt werden kann (europäische Verordnungen (EG) Nr. 834/2007 und (EG) Nr. 889/2008) und einfach in der Anwendung ist, können klassische Schönungsmittel tierischen Ursprungs ersetzt werden.
VEGEFINE® dient folgenden Zwecken:
- In Most: Beseitigung oxidierter und oxidierbarer Phenolverbindungen und eine geringe Menge an Geläger nach der Sedimentation.
- In Wein (Weiß-, Rosé- und Rotwein): hohe Klärfähigkeit, hohe Sedimentationsgeschwindigkeit, Farbstabilisierung und
Beseitigung adstringierender Tannine in Rotweinen.
Physische eigenschaften
- Erscheinungsbild: Pulver
- Farbe: grau-beige
Chemische analysewerte
- Ph-Wert (1 %) 6 bis 8
- Feuchtigkeit (%) < 12
- Gesamtstickstoff (%) >10
- Asche (%) < 8
- Zink (ppm) < 50
- Eisen (ppm) < 300
- Chrom (ppm) < 10
- Kupfer (ppm) < 35
- Quecksilber (ppm) < 1
- Blei (ppm) < 5
- Arsen (ppm) < 3
- Cadmium (ppm) < 1
Anwendung
Önologische bedingungen
- In Most: Die Behandlung muss vor oder während der Gärung durchgeführt werden.
- In Wein: während der Schönung.
Dosierung
- Weiß- und Rosémost: 5 - 30 g/hL.
- Pressmost: 10 - 50 g/hL.
- Weiß- und Roséwein: 2 - 15 g/hL.
- Rotwein: 2 - 8 g/hL.
Die empfohlenen Mengen hängen von der Rebsorte sowie von den Weineigenschaften und dem gewünschten Weinprofil ab. Es wird dringend empfohlen, Versuche mit einem breiten Dosierungsbereich durchzuführen. EU-Gesetzgebung: zulässige
Höchstmenge: 50 g/hL.
Einsatz
VEGEFINE® vor der Zugabe im Zehnfachen seines eigenen Gewichts an Wasser (1 kg auf 10 L Wasser) rehydrieren. Starkes Rühren kann zu einer Schaumbildung führen. Die emulgierte Lösung muss noch am selben Tag verwendet werden. Die Lösung nie direkt im Wein zubereiten, das würde zu einem sofortigen Ausflocken der Weininhaltsstoffe führen. Nach der Zugabe des Klärmittels muss der Wein für eine homogene Verteilung des Mittels übergepumpt werden.
Empfehlung zur lagerung
- In der originalversiegelten Verpackung bei nicht zu hohen Temperaturen in einem trockenen und geruchsneutralen Raum vom Boden entfernt aufbewahren.
- Mindesthaltbarkeit: 3 Jahre.
Verpackung
- 1-kg-Sack